Dienstunfähigkeitsversicherung
Die Dienstunfähigkeit ist im Bundesbeamtengesetz wie folgt definiert:
Der Beamte ist dienstunfähig, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflicht dauernd unfähig ist.
Jeder fünfte Beschäftigte im Öffentlichen Dienst erreicht die gesetzliche Regelaltersgrenze nicht.
Die Hauptursache für Dienstunfähigkeit waren laut amtlicher Statistik bei jüngeren Beamten Freizeitunfälle.
Später liegen der Dienstunfähigkeit in neun von zehn Fällen Krankheiten zugrunde.
Als Beamter auf Widerruf und Beamter auf Probe sind Sie beruflich auf einem sehr guten Weg. Sie engagieren sich jeden Tag für das Wohl unserer Gesellschaft. Und wenn alles klappt, werden Sie später Beamter auf Lebenszeit.
Haben Sie einmal diesen Status erreicht und fünf Dienstjahre, (inkl. Anwärterzeit und beamter auf Probe) absolviert, erhalten Sie die geltenden Versorgungsansprüche (beginnend mit der mindestversorgung).
Bis zu diesem Zeitpunkt ist Ihre Absicherung allerdings besonders lückenhaft:
Sollte zum Beispiel der Fall eintreten, dass Sie durch unglückliche Umstände aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft arbeitsunfähig werden, hieße das für Sie:
- Entlassung aus dem Dienst, auf Grund von Dienstunfähigkeit
- ohne gesicherte Versorgungsansprüche für Sie und Ihre Familie.
Als Beamter auf Widerruf und Beamter auf Probe werden Sie bei Minderung Ihrer Arbeitskraft durch geistige oder körperliche Schäden, die nicht Folge eines Dienstunfalls Entstanden sind, als dienstunfähig entlassen:
– ohne gesetzlichen Versorgungsanspruch durch den Dienstherrn.
In diesem Fall werden Sie vom Dienstherrn in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Daraus können Sie nur dann eine Erwerbsminderungsrente beziehen, wenn fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden.
Wenn dies der Fall ist, unterscheidet man zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung.
In beiden Fällen wird geprüft, ob Sie eine beliebige andere Tätigkeit ausüben können.
- Volle Erwerbsminderung bei einer Erwerbsfähigkeit von weniger als drei Stunden pro Tag
- Teilweise Erwerbsminderung bei einer Erwerbsfähigkeit von drei bis sechs Stunden pro Tag
Als Beamter auf Lebenszeit werden Sie in der Regel in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, mit einer Mindestversorgung, welche das Existenzminimum absichern soll.
Hier sieht das Beamtenrecht zunächst eine Mindestversorgung von 1.600,- Euro brutto vor, die das Existenzminimum sichern soll. Diese steigt mit der Zeit ja nach Besoldungsgruppe und Zugehörigkeit an. Es entsteht eine individuelle zu berechnende Versorgungslücke, welche auch im Pensionsalter bestehen bleibt, da ab dem Zeitpunkt der Dienstunfähigkeit keine weiteren Pensionsansprüche mehr aufgebaut werden können.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie es nicht bereits getan haben, wir helfen Ihnen.
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